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Vorplanung

das heißt

  • Anlayse der Grundlagen.
  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Dartstellung zur Integration in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung.
  • Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prizipschaltbildes für jede Anlage. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
  • Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.

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